UVV Prüfungen

UVV Prüfungen

UVV-Pressenprüfungen - Sicherheit und Verfügbarkeit

Für den Betrieb von hydraulischen Pressen, Stanzen u.a. gelten hohe Sicherheitsbestimmungen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen die Maschinen mindestens einmal pro Jahr durch „befähigte Personen“ geprüft werden. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, eine regelmäßige Pressenprüfung selbst zu veranlassen. Der Check dient der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und der Erhaltung Ihrer Maschinen. Vermeiden Sie durch eine regelmäßige Prüfung Ihrer Pressen ungeplante Reparaturen und damit verbundene Ausfallzeiten Ihrer Anlagen.

Prüfpflicht für Pressen, Stanzen u.a.

Die Spezialisten bei Presscontrol Elektrotechnik sind „befähigte Personen“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und beraten Sie kompetent zum Thema UVV Sicherheitsprüfung sowie bei einer anstehenden Wartung oder Reparatur. Unsere Mitarbeiter sind als Fachleute für Hydraulik und Pneumatik durch eine versierte Ausbildung und jahrelange Erfahrung bestens geschult und vertraut im Umgang mit hydraulischen Pressen und vergleichbaren Maschinen.

Die Pflicht zur UVV Sicherheitsprüfung betrifft unter anderem die folgenden Maschinen:

  • Pressen in der Metallverarbeitung
  • Hydraulische Pressen für die Bearbeitung von keramischen Werkstoffen, Holz, Spanplatten und Leder
  • Hydraulische Pressen in der Schuh-, Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Maschinen zur Fertigung von Steinen, Platten und Rohren aus Beton
  • Richtpressen
  • Ballenpressen (auch in der Landtechnik)
  • Müll- und Schrottpressen
  • Stanzen
  • Spann-, Montage- und Transporteinrichtungen

 

UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT (UVV PRÜFUNG)

Nach DIN VDE 0100-500/600

Prüfung der Kabel- und Leitungsanlagen, Schalt- und Steuergeräte, Überspannungsschutzeinrichtungen, Trenn- und Schaltgeräte, Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleich, Steckvorrichtungen, Schalter und Installationsgeräte, Stromerzeugungsanlagen, Beleuchtungsanlagen und Sicherheitseinrichtungen.

 

ARBEITSSTÄTTENRICHTLINIE ASR A1.7 (kraftbetätigte Türe/Tore)

Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden. Anschließend ist mindestens einmal jährlich eine UVV-Prüfung durchzuführen.

 

Haben Sie Fragen hierzu, dann rufen Sie uns an oder schicken eine Mail.

+49 (0)7851 48598-0 mail@presscontrol.de