Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung an elektrischen Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Ausgangspunkt und die Basis für die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3.
Arten der Gefährdungsbeurteilung:
Gefährdungsbeurteilungen können auch für mehrere Maschinen gleichen Typs zusammengefasst werden.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Haben Sie Fragen hierzu, dann rufen Sie uns an oder schicken eine Mail.
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